Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage des zwischen Reisebetreuer (RB) und Reisenden abgeschlossenen Vertrags. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Zahlung geleistet hat oder schriftlich oder mündlich seine Zustimmung zur Teilnahme an der Reise verlautbart hat.
Aufgaben des Reisebetreuers
Der Reisebetreuer berät und informiert den Reisenden. Eine Pflicht zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht, sofern je nach Art der Reise keine Umstände vorliegen, die einer gesonderten Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vermittelnde Leistung erforderlich ist. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet, und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/den Bestimmungsort üblichen regionalen Standards/Kriterien orientieren.
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.) erforderlich ist, für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist für die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende selbst verantwortlich.
Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick) sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus.
Der Reisebetreuer ist für die administrative Betreuung des Reisenden und den sonstigen Teilnehmern sowie für die Einhaltung des Reiseprogramms zuständig.
Der RB steht dem Reisenden und den sonstigen Teilnehmern während der Reise in administrativen Angelegenheiten zur Verfügung. Der RB wird sich bemühen, sich sorgfältig um die Anliegen der Reisenden zu kümmern, Erfolg schuldet der RB nicht.
Der Beginn und das Ende der Reisebegleitung sowie der genaue Treffpunkt und die Kontaktdaten werden zeitgerecht an den Reisenden gesendet oder übergeben.
Entgelt
Das Entgelt (wie auf der Homepage ersichtlich) ist – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – sofort nach Buchungsabschluss, jedoch unbedingt vor Reiseantritt zur Gänze fällig. Ist die Fälligkeit des Entgelts vor Leistungserbringung vereinbart, ist der Reisebetreuer berechtigt, den Reisenden und sonstige Teilnehmer von der Reise auszuschließen, wenn die Rechnung vor Beginn der Leistungen noch nicht bezahlt wurde.
Unterbleibt die Leistung ganz oder teilweise berührt dies die Höhe des vereinbarten Entgelts nicht. Bereits bezahltes Entgelt ist nicht rückforderbar.
Ein Anspruch auf Rückerstattung wegen nur teilweiser oder gar keiner Inanspruchnahme der Leistung aufgrund des eigenen Fitness- oder Gesundheitszustandes oder wegen persönlicher Ängste besteht nicht.
Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende hat dem Reisebetreuer alle für die Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren, etc.), rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reisebetreuer über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.), und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw. den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen für die Aus- bzw. Durchführung der Reise und Reiseleistungen von Relevanz sein können.
Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Reise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen hat der Reisende dem Reisebetreuer dies unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird – mitzuteilen.
Der Reisende, der für sich oder Dritte durch den Reisebetreuer eine Buchung vornehmen lässt, gilt als Auftraggeber und übernimmt alle Verpflichtungen gegenüber dem Reisebetreuer (z.B. Entrichtung des Entgelts etc.).
Der Reisende hat jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der Vertragswidrigkeit/des Mangels zu melden, damit der Reisebegleiter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich ist oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände – vor Ort zu beheben. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden angerechnet werden.
An- und Abreise
Die Anreise und Abreise sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – durch den Reisenden selbst zu organisieren und im Preis nicht enthalten. Jegliche Kosten die dadurch entstehen sind im Preis nicht enthalten.
Verpflegung, Ausflüge, Besichtigungen, Verkostungen, etc.
Im Preis ebenfalls nicht enthalten ist jegliche Verpflegung, Zusatzausgaben für Ausflüge, Besichtigungen, Führungen, Verkostungen, Restaurantbesuche etc. Dies muss vom jeweiligen Reisenden vor Ort bezahlt werden und ist nicht Teil der Leistung des Reisebegleiters.
Versicherung
Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist – empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen.
Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung gewährleistet, abzuschließen.
Änderungen der Leistung vor Reisebeginn
Der Reisebetreuer setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über Änderungen des Inhalts der Reise in Kenntnis.
Unerhebliche Änderungen sind geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Charakter und/oder die Dauer und/oder den Leistungsinhalt und/oder die Qualität der gebuchten Reise nicht wesentlich verändern.
Ist der Reisebetreuer zu erheblichen Änderungen gezwungen oder kann er Vorgaben des Kunden, nicht erfüllen, kann der Reisende
- den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen oder
- der Teilnahme an einer Ersatzreise zustimmen.
Dem Reisenden wird empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Gibt der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.
Änderung der Leistung während der Reise
Der Reisebetreuer ist berechtigt, den Reisenden oder einzelne Teilnehmer von seinen Leistungen auszuschließen, geplante Termine abzusagen oder abzubrechen, wenn die Leistungserbringung, wegen eines Verhaltens des Reisenden oder eines sonstigen Teilnehmers oder übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsums einer solchen Person unzumutbar ist.
Aufgrund höherer Gewalt oder wetterbedingt (z.B. Blitzeis, Hitze, Hochwasser, Sturm- oder Wetterwarnungen) kann der Reisebetreuer die Leistungen einschränken, nach eigenem Ermessen abändern oder ganz absagen.
Haftung
Der Reisebetreuer haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen.
Der Reisebetreuer haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistung oder für die Erbringung einer Leistung, welche nicht von ihm vermittelt worden ist bzw. nicht von ihm zugesagt worden ist dem Reisenden zu vermitteln bzw. nicht für vom Reisenden nach Reiseantritt selbst gebuchte Zusatzleistungen vor Ort.
Eine Haftung des RB für Schäden des Reisenden oder anderen Teilnehmern, die aus einer Konsumation von Lebensmitteln oder Getränken und bei Teilnahme an Verkostungen während der Reisebetreuung resultieren ist ausgeschlossen.
Der RB haftet nicht für eine (teilweise) Undurchführbarkeit oder ungeplante Unterbrechung oder Verzögerung der Reise, wenn der Grund dafür nicht in seiner Sphäre liegt. Der RB ist berechtigt, die Reise abzubrechen oder abzusagen, wenn eine sichere Durchführung oder Beendigung der Reise aus seiner Sicht nicht möglich ist.
Der RB schließt keinen Reiseveranstaltungsvertrag ab und ist nicht Reiseveranstalter.
Zustellung – elektronischer Schriftverkehr
Als Zustell-/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die dem Reisebetreuer zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen sich dabei der Schriftform zu bedienen.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort des Vertrages ist der Ort, an dem die Reise durchgeführt werden soll.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.
Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.